Infos für Ärzte

Wir arbeiten in Kooperation mit Herrn Andreas Rost, zertifizierter ärztlicher Wundexperte ICW & Facharzt für Allgemeinmedizin, zusammen.
Sie als Hausarzt haben somit die Möglichkeit ihren Wundpatienten an dessen Praxis zu überweisen.
Wir als Wundversorgungspraxis übernehmen nun ärztlich begleitet und in Delegation von Herrn  Andreas Rost die Wundversorgung Ihrer Patienten.
Da wir gemeinsam mit dem kooperierenden Arzt die Auswahl der zu verwendenden Wundversorgungsprodukte treffen, werden die erforderlichen Rezepte von der Praxis Andreas Rost ausgestellt. Somit können wir eine umgehende Versorgung Ihrer Patienten mit dem benötigten Verbandmaterial gewährleisten.
Durch diese Vorgehensweise wird die Wundtherapie stetig ärztlich begleitet, sowie ihr hausärztliches Budget entlastet.
Es muss hier auch nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Praxis Andreas Rost ausschließlich die Versorgung der Wunden und keine hausärztlichen Tätigkeiten oder den Patient hausärztlich übernimmt. Sollten sich Schnittpunkte in der Therapie, wie z.B. bei benötigter Antibiose o.ä. ergeben, wird immer Rücksprache mit dem zuständigen Hausarzt des Patienten gehalten.
Zur optimalen Versorgung bzw. Vernetzung haben wir uns gemeinsam in das Thema der „Telemedizin“ eingearbeitet und keine Kosten gescheut, um Probleme und Versorgungen noch transparenter und sicherer darzustellen – und natürlich auch schneller reagieren zu können.
Wir als Wundexperten haben jederzeit die Möglichkeit, durch eine Liveübertragung per  Videodatenbrille, die vor uns liegende Problematik oder Fragestellung unserem ärztlichen Wundexperten Herrn Rost, visuell (live) vorzustellen. Mit dieser Liveübertragung haben wir bei Bedarf die Möglichkeit im Konferenzmodus ebenfalls Fachärzte wie z.B. Dermatologen und Chirurgen zuzuschalten, um gemeinsam die beste therapeutische Lösung zu finden. Ausführliche Informationen können Sie in unserem Projekt „Telemedizin in der Wundversorgung“ auf dieser Website nachlesen.
Einmal wöchentlich findet die persönliche Vorstellung eines Mitarbeiters des WundTeam’s in der Praxis Andreas Rost zur Besprechung statt. Hier werden Problemwunden, Probleme in der Therapie  und organisatorische Dinge persönlich mit Herrn Rost besprochen. Ebenfalls setzen wir eine einmal wöchentlich stattfindende Wundvisite in unserer Wundversorgungspraxis in Buch um. Hier kann sich Herr Rost selbst einen Einblick in die vorhandene Wundsituation, einen haptischen Eindruck verschaffen und der Patient kann seine Fragen hier gerne stellen.
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Patienten direkt mit uns zu therapieren. In diesem Fall entfällt die Überweisung des Patienten. Wir besprechen mit ihnen individuell, die  anvisierte Versorgung und unterbreiten Ihnen einen Therapievorschlag. Für die Versorgung mit dem benötigten Verbandmaterial stellen Sie die Rezepte laut Therapievorschlag bzw. Rezeptanforderung  aus. Wir rechnen diese dann mit der zuständigen Krankenkasse zu den von der GKV vorgegebenen Konditionen ab.
Privatpatienten erhalten von uns eine Privatliquidation über die verwendeten Verbandstoffe, die sich  aus dem Preis der GKV Lauer Preisliste plus GOÄ angepasster Aufschlag zusammensetzt. Die  Rechnung kann der Patient bei seiner Versicherung zur Erstattung einreichen. Zusätzlich erhält der privatversicherte Patient von der Praxis Andreas Rost eine Privatliquidation für die durch Delegation entstandenen, von uns oder Herrn Andreas Rost selbst durchgeführten Verbandwechsel. Diese kann der Patient ebenfalls zu Erstattung bei seiner Versicherung einreichen.
Zusätzliche Kosten, außer der evtl. anfallenden, gesetzlich vorgeschriebenen Rezept-Zuzahlung oder bei Verwendung von nicht verordnungsfähigen Produkten, entstehen für den Patienten nicht.
Wir arbeiten völlig unabhängig und somit nicht Herstellergebunden, was die Auswahl der Wundversorgungsprodukte betrifft.


WAS WIR
 NICHT TUN

Klare Worte, über die nicht gerne gesprochen wird

 

Wir machen keine unseriösen, korruptionsverdächtigen Rabattangebote für den Einkauf von Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen auf den Sprechstundenbedarf o.ä., leisten keine Zahlungen und machen auch keine Geschenke um an die Zuweisung Ihrer zu versorgenden Wundpatienten zu kommen. Dies würde für die Praxis und alle Beteiligten eine unerlaubte Vorteilsannahme und eine unzulässige Zusammenarbeit darstellen.

Der Gesetzgeber hat hierzu eine ganz klare Gesetzesregelung im § 299a StGB getroffen.

(siehe Antikorruptionsgesetz vom 01. November 2016)

Auch „konservieren“ wir die Wunden unserer Patienten nicht um längerfristig Kapital daraus zu schlagen. Wir sind um jede Wunde froh die zur Abheilung kommt, da wir unsere Ressourcen für dringende, nicht aufschiebbare Neuaufnahmen benötigen um eine zeitnahe Versorgung gewährleisten zu können.

Wir sind ein ehrliches, rechtsschaffendes Unternehmen dem die Rechtslage bekannt ist und so etwas wie Korruption im Gesundheitswesen definitiv nicht unterstützt.